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Herzlich willkommen!

Es freut mich, dass Sie den Weg auf meine Seite gefunden haben!

Ich habe interessante Themen aus dem Versicherungs- und Finanzierungsbereich zusammengestellt und möchte Ihnen einen Weg aufzeigen, welche Vorteile Sie von den verschiedenen Versicherungs- und Finanzierungsangeboten haben.

Jeder Mensch hat andere Prioritäten, deshalb ist das persönliche Gespräch nach wie vor unerlässlich.
Nutzen Sie Ihre Möglichkeiten mich zu kontaktieren und gemeinsam finden wir heraus, welche Lösung die beste für Sie ist .


Horst Herber
Ihr Versicherungsmakler- und
Baufinanzierungsspezialist in Nürnberg


Baufinanzierung

Baufinanzierung

Eine Bau- bzw. Immobilienfinanzierung ermöglicht es, den Traum von Wohneigentum zu realisieren. Das Darlehen ist zweckgebunden und dient zum Bau, Kauf, Modernisierung oder Sanierung eines Hauses oder einer Wohnung. Die Rückführung des Kredites erfolgt in monatlichen Raten, bestehend aus Tilgung und Zins.  Die häufigste Darlehensform bei einer Baufinanzierung ist das Annuitätendarlehen. Hier bleib...mehr ]


Rechtsschutz richtig planen

Verkehrunfälle mit teuren Schäden, Streit mit dem Vermieter, Kündigung durch den Chef: Rechtsstreitigkeiten sind oft nicht zu vermeiden. Das kostet Nerven. Mit einer Rechtsschutzversicherung kann man dafür sorgen, dass es nicht auch noch viel Geld kostet. Im Ernstfall übernimmt der Rechtsschutzversicherer Gerichts-, Anwalts-, Zeugen- und Gutachterkosten, die man je nach Ausgang des Verfahrens tragen muss ? der Versicherer zahlt unabhängig davon, ob man gewinnt oder unterliegt und ob man Kläger oder Beklagter ist. Nach Rücksprache wird die anwaltliche Beratung schon erstattet, wenn es noch gar nicht zum Rechtsstreit gekommen ist. Mitversichert sind auch die Kosten für vorgerichtliche Schlichtungsverfahren, die viele Bundesländer bei geringen Streitwerten mittlerweile vorsehen, um ihre Gerichte zu entlasten. Wer Hilfe braucht, kann sich von seinem Rechtsschutzversicherer einen Fachanwalt in seinem Umkreis vermitteln lassen. Der Versicherungsschutz gilt auch für Ehepartner und minderjährigen Kinder. Volljährige Kinder sind in der Regel bis zum 25. Lebensjahr mitversichert, sofern sie noch keinen eigenen Beruf ausüben. Auf Wunsch kann sogar ein nichtehelicher Lebenspartner ohne Mehrkosten in den Vertrag aufgenommen werden. Im Basisrechtsschutz sollte ein Arbeits- und Verkehrsrechtsschutz enthalten sein, denn nur so sind die weitaus häufigsten Anlässe für Streitigkeiten vor deutschen Gerichten mitversichert. Daneben sollte man sein Rechtsschutzpaket nach persönlicher Risikolage schnüren. Je nach Tarif kann man verschiedene Leistungsbausteine mitversichern: Mietrechtliche Auseinandersetzungen, Verfahren vor Finanzgerichten in Steuersachen, Streitigkeiten um Kaufverträge, Rechtsschutz vor Sozial-, Verwaltungs- und Strafgerichten, Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz und auch die anwaltliche Beratung in erb- und familienrechtlichen Fragen. Vor dem Abschluss einer Rechtsschutzversicherung sollte man sich ausführlich beraten lassen.




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